Liebe Patientinnen und Patienten,
gerne setzen wir die aktuelle Stiko-Empfehlung, nach der die Covid-Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt werden soll, um. Leider können wir nicht garantieren, dass der gewünschte Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Sie stehen dann vor der Entscheidung, entweder auf einen anderen Impfstoff auszuweichen, was in der Regel eine Zweitimpfung mit Astra-Zeneca bedeuten würde, oder den gewünschten Impfstoff zu einem späteren Zeitpunkt zu erhalten. Unserer Einschätzung nach sollten sich Menschen ab dem 50. Lebensjahr oder mit Vorerkrankungen schnellstmöglich das zweite Mal impfen lassen. Ansonsten empfehlen wir, die Impfung mit Biontec zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Wir fühlen uns zunächst denen verpflichtet, die bereits ihre Erstimpfung bei uns erhalten haben. Daher gelten für die Impfung in unserer Praxis folgende Regeln:
– Stornieren Sie ggF Ihren Termin für die Zweitimpfung mit dem Vektorimpfstoff (Astra-Zeneca) und buchen die Zweitimpfung mit dem mRNA-Impfstoff (Biontec)
– Sollte der gewünschte Termin nicht fristgerecht angeboten werden könne, buchen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt
– Gerne kann der bestehende Termin zur Zweitimpfung auch weiterhin mit Astra-Zeneca durchgeführt werden. In diesem Fall bleibt es bei der bisherigen Zusage bestehen.
– Wir behalten uns vor, Wünsche zur Zweitimpfung zu stornieren. Das ist insbesondere dann zu erwarten, wenn die Erstimpfung nicht bei uns erfolgt ist.
– Die Termine werden ausschließlich online vergeben.
– Fragen zur Impforganisation werden nicht individuell beantwortet.
Impferfolg kontrollieren:
Der Erfolg einer Impfung lässt sich anhand der Antikörper im Blut messen. Dabei handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, für die Sie eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhalten. Kostenpunkt: Ca. 35,- Euro
Buchen können Sie die Termine hier
Wie kann ich mich zur Impfung anmelden?
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich online unter diesem Link . Bitte speichern Sie die Terminbestätigung und melden sich über dies wieder ab, falls Sie den Termin nicht wahrnehmen werden. Die Abmeldung über andere Wege bedeutet für uns einen immensen Mehraufwand!
Im Falle einer nicht exakt kalkulierbaren Impfsoffknappheit behalten wir uns vor, Termine unsererseits zu stornieren. Dies geschieht dann üblicherweise montags.
Aktuell können keine Erstimpfungen angenommen werden.
Im Falle von Impfstoffknappheit werden die Patienten für die Zweitimpfung bevorzugt, die auch eine Erstimpfung bei uns bekommen haben.
Bitte bringen Sie folgendes mit:
– die ausgefüllte Einwilligungserklärung sowie den Aufklärungsbogen
Für Vektorimpfstoffe (AstraZeneca und Johnson&Johnson)
Für mRNA Impfstoffe (Biontech)
– den Impfausweis (falls keiner vorhanden, erhalten Sie einen neuen von uns)
Sobald sie die automatische Buchungsbestätigung erhalten haben, ist die Anmeldung erfolgreich. Bitte nehmen sie Abstand von Rückfragen, ob die Buchung funktioniert hat.
Welcher Impfstoff wird verwendet?
Der Impfstoff Vaxzervria von Astra Zeneca steht jedem Erwachsenen zur Verfügung und ist für alle Personen ab dem 18. Lebensjahr zugelassen. Laut Robert-Koch-Institut soll der Imfpstoff bei Personen unter 60 Jahren nur nach individueller Risikoabwägung erfolgen.
In geringen Mengen steht auch der Impfstoff Comirnaty von Biontech für priorisierte Gruppen ab dem 16. Lebensjahr zur Verfügung. Aufgrund der Knappheit erhalten aktuell bei uns nur Personen unter 60 Jahren eine Impfung mit Biontec.
In der Regel erfolgt die Zweitimpfung mit demselben Impfstoff, wie die Erstimpfung. Zwar sind wir bemüht, die vom RKI angeratenen Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bei unter 60jährigen anzubieten, können aber keine Impfzusage erteilen. Es ist absehbar, dass es zu Impfstoff-Knappheit kommen wird und wir uns vorbehalten, den mRNA-Impfstoff bevozugt an Patienten abzugeben, die auch ihre Erstimpfung bei uns hatten.
Rückfragen zu diesem Thema werden von uns nicht bearbeitet. Beachten Sie auch unsere weiteren Informationen zur Auswahl der Impfstoffe. Wenn Sie eine Impfung mit Comirnaty buchen, müssen Sie zeitgleich einen schriftlichen Nachweis der Berechtigung (gut leserlich im PDF Format) zusenden, ansonsten wird der Termin storniert.
Können Kreuzimpfungen durchgeführt werden?
Wir können leider keine Termine für so genannte Kreuzimpfungen in der Praxis anbieten. Das hängt mit der Impfstoffbestellung zusammen. Bei Buchungen mit dem falschen Impfstoff stornieren wir den Impftermin kommentarlos und nehmen keine Anfragen entgegen. Wir bitten Sie daher, genau darauf zu achten, für welchen Impfstoff Sie einen Impftermin buchen.
Was ist zu Wirksamkeit und Risiko bekannt?
Lesen Sie hierzu gerne folgende Informationen des RKI durch: Epidemiologisches Bulletin
Digitaler Impfpass
Wir empfehlen folgendes Produkt:
https://impfpass.de/
- kompatibel mit unserer Praxissoftware
- Marktführer
Alle bei uns durchgeführten Impfungen können auf Wunsch in Ihren digitalen Impfausweis übertragen werden. Für die Übertragung von vergangenen Impfungen sowie die Beglaubigung von Ihnen übertragener Impfungen erheben wir eine Gebühr von 8,- Euro.
Wünschen Sie die Übertragung durch uns? Wünschen Sie einen Eintrag in die App? Dann kündigen Sie uns das bitte unter impfpass@dr-gruess.de an.
Achtung: Es handelt sich nicht um den offiziellen „Digitalen Impfpass“, so dass die vom Hersteller angeführte Rechtssicherheit als Reisedokument fraglich erscheint.
Sollten Schwangere geimpft werden?
Dazu gibt es noch wenig Erkenntnisse. Bisher gab es keine Meldung zu Komplikationen bei Impfungen an Schwangeren, dennoch raten Experten davon abzusehen.
Was ist mit stillenden Müttern?
Auch dazu liegen keine Studien vor. Nach Expertenmeinung ist es kaum vorstellbar, dass Komplikationen für Mutter oder Kind durch die Impfung entstehen können. Sicherlich sind aber Säuglinge im Fall einer Infektion erheblich gefährdet, da in den ersten 6 Monaten ein wichtiger Teil der Immunität durch die Mutter gewährt wird. Daher wird geraten, dass sich die Stillende impfen lässt, sobald die Schwächung durch Schwangerschaft und Geburt regeneriert ist, also circa nach 4 Wochen. Wahrscheinlich werden dann Antikörper über die Muttermilch an das Kind abgegeben. Um als Überträger auszufallen, sollten sich alle Personen im Umfeld des Säuglinges impfen lassen. Leider gibt es daher (noch) keine Priorisierung.
Wann erfolgt die Zweitimpfung?
Die Zweitimpfung mit Vaxzervria von Astra Zeneca kann 4-12 Wochen später erfolgen. Den höchsten Schutz erlangen Sie mit einer Zweitimpfung nach 12 Wochen.
Offizielle Zahlen gibt es nicht, allerdings kann man auf eine Auswertung der britischen Gesundheitsbehörde NHS zurückgreifen. Demnach kam es zu einer Risikoreduktion für schwerwiegende Verläufe bereits nach einer einzigen Impfung mit Astra Zeneca von ca. 94% (!) und damit deutlich besseren Reduktion als nach der Erstimpfung mit Biontech. Diese Impfung wird ebenfalls über unser Buchungssystem terminiert.
Die Impfung mit Comirnaty erfolgt 6 Wochen nach der Erstimpfung und muss am Tag der Erstimpfung über unsere Praxis terminiert werden. Dieser Termin ist bindend und kann aus organisatorischen Gründen unter keinen Umständen verändert werden!
Soll ich mich jetzt mit Astra Zeneca impfen lassen, oder lieber auf Biontech warten?
Wie immer bei medizinischen Interventionen muss man fragen „Was kann ich gewinnen? Was kann ich verlieren?“
Es steht außer Frage, dass der Impfsoff von Astra Zeneca für junge Menschen ein minimal höheres Risiko darstellt, als der von Biontec. Allerdings wäre AZ kurzfristig verfügbar, so dass die frühere Impfung einen Vorteil darstellt. Ist das Ansteckungsrisiko höher, beispielsweise für Eltern schulpflichtiger Kinder, Menschen die öffentliche Verkehrsmittel benutzen usw? Oder arbeiten Sie von zuhause aus? Gefährden sie durch eine Infektion andere Menschen, zum Beispiel Säuglinge oder betagte Freunde und Angehörige?
Das individuelle Risiko an Covid 19 schwer zu erkranken ist nicht zu beziffern. Fest steht aber, dass es vor allem mit dem Alter und dem Körpergewicht steigt. Schwerwiegende Verläufe mit zum Teil beatmungspflichtiger Behandlung werden ab dem 50. Lebensjahr häufiger. Weitere Risiken sind die zur Priorisierung berechtigenden Erkrankungen.
Andersherum scheint bei Astra Zeneca das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation mit dem Alter zu sinken. Das RKI rät daher, dass sich Personen unter 60Jahre mit den mRNA Impfstoffen (Biontech) impfen lassen sollen. Das gilt insbesondere für Frauen.
Kaum zu beantworten ist die Frage nach dem „Long Covid“ also einer nicht tödlichen, aber langfristigen anhaltenden Erkrankung mit teils erheblichen Einschränkungen.
Vergessen Sie bei der individuellen Abschätzung nicht, dass Sie als Kontaktperson in Quarantäne gesetzt werden können, was im Einzelfall, beispielsweise bei Schülern im Abschlussjahr oder Selbständigen, erhebliche Folgen haben kann. Von dieser Quarantäne sind nun vollständig geimpfte befreit.
Zusammengefasst:
– Die Impfung auch mit Astra Zeneca ist sicher.
– Das Erkrankungsrisiko ist für junge Menschen aber ebenfalls sehr gering.
– Vermutlich stehen in den kommenden Wochen deutlich mehr mRNA Impfstoffe zur Verfügung, erste Bundesländer heben aktuell die Priorisierung auf.
– Frauen unter 50 Jahren sollten besondere Gründe haben, sich bereits jetzt impfen zu lassen.
Ab wann wird es einen Impfstoff für Kinder geben?
Das kann aktuell nicht gesagt werden. Außerdem ist die Frage, ob eine Impfung für das Kind selber nicht gefährlicher als die Erkrankung ist, noch nicht beantwortet. Jeder muss für sein Kind entscheiden, ob eine Imfpung aus altruistischen Gründen gerechtfertigt ist.
Wie wird die Impfung nachgewiesen?
Sie erhalten einen Eintrag in Ihren Impfausweis. Dieser gilt als offizielles Dokument und ist international gültig. Sollte ihr Impfausweis nicht vorhanden sein, so erhalten Sie auf ihren Wunsch entweder einen neuen von uns oder eine Ersatzbescheinigung. Eine nachträgliche Dokumentation in einen Impfausweis bzw. die Übertragung einer Bescheinigung in ihre Impfausweis erfolgt ggF. außerhalb der Sprechstunde und wird mit einer Gebühr in Höhe von 8,- Euro belegt. Das gilt auch dann, wenn die Impfung an anderer Stelle durchgeführt wurde und diese für die Dokumentation an den Hausarzt verwiesen hat.
Häufig gestellte Fragen
F: Impfen Sie wirklich an Samstagen, so wie es in dem Terminkalender steht?
A: Ja
F: Ich habe auf ihrer Homepage einen Termin gebucht. Ist das bei Ihnen angekommen?
A: Wenn Sie eine Buchungsbestätigung bekommen haben: Ja.
F: Können Sie nicht donnoch bitte mal nachsehen?
A: nein
F: Was soll ich tun, wenn ich keinen Impfausweis habe?
A: Sie erhalten einen neuen Impfausweis von uns
F: Wie kann ich die Impfbescheinigung vom Impfzentrum oder vom Betriebsarzt in meinen Impfausweis übertragen?
A: Sie erhalten einen Eintrag in Ihren Impfausweis. Dieser gilt als offizielles Dokument und ist international gültig. Sollte ihr Impfausweis nicht vorhanden sein, so erhalten Sie auf ihren Wunsch entweder einen neuen von uns oder eine Ersatzbescheinigung. Eine nachträgliche Dokumentation in einen Impfausweis bzw. die Übertragung einer Bescheinigung in ihre Impfausweis erfolgt ggF. außerhalb der Sprechstunde und wird mit einer Gebühr in Höhe von 8,- Euro belegt. Das gilt auch dann, wenn die Impfung an andere Stelle durchgeführt wurde und diese für die Dokumentation an den Hausarzt verwiesen hat.